DFL gegen DAZN – Entscheidung des Schiedsgerichts erwartet

DFL gegen DAZN – Entscheidung des Schiedsgerichts erwartet

Stand: 23.09.2024 23:03 Uhr

Im Konflikt zwischen der DFL und dem Streamingdienst DAZN um die Auktion für die Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga wird die Entscheidung eines Schiedsgerichts erwartet.

Am Dienstag (24.09.2024) soll der Schiedsspruch erfolgen. Mitte April hatte die DFL die Auktion der deutschsprachigen Medienrechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 ausgesetzt. Konkret geht es um ein Rechtepaket für die Live-Rechte an den Samstagsspielen um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation (insgesamt 196 Spiele pro Saison).

Die Positionen:

  • DAZN fühlt sich diskriminiert, weil sein Angebot abgelehnt wurde, obwohl es “das finanziell attraktivste und überzeugendste” gewesen sei. Das Gebot soll sich auf 400 Millionen Euro pro Saison – also 1,6 Milliarden Euro insgesamt – belaufen haben.
  • Die DFL akzeptierte die von DAZN abgegebenen Finanzgarantien nicht. Deshalb soll das entsprechende Paket trotz eines niedrigeren Angebots bereits an Sky gegangen sein.

Daraufhin rief DAZN das Schiedsgericht an, an der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wurden die Argumente vorgebracht. Die Entscheidung muss nicht das Ende des Streits bedeuten.

Eine Kamera bei einem Bundesligaspiel

Mehrere Folgen des Schiedsspruchs sind denkbar

Denn der Schiedsspruch kann verschiedene Folgen haben. Von einem kompletten Neustart der Auktion über eine Neubewertung der Finanzgarantien von DAZN bis hin zu einer Bestätigung des DFL-Vorgehens erscheint alles möglich.

Je nach Spruch könnten DAZN, Sky und die DFL weitere Schritte bemühen.

Für die Klubs drängt die Zeit

Das Problem: Der Vorgang verzögert das Verfahren enorm. Eigentlich sollten schon im ersten Halbjahr alle Rechte vergeben sein. Mit Blick auf die Planungssicherheit drängt bei den 36 Profivereine mittlerweile die Zeit. Die Klubchefs hoffen auf ein Ende der Auseinandersetzung, damit die Auktion weitergehen kann. Schließlich sind die Medieneinnahmen die größte Einnahmequelle der Vereine. Im März beginnt offiziell das Lizenzierungsverfahren, vorher muss die Planung gemacht werden.

In anderen europäischen Märkten ging der Erlös zurück: Italien meldete einen leichten Rückgang, in Frankreich blieb das Ergebnis weit hinter den Erwartungen. Das will die DFL vermeiden. Im laufenden Vertragszyklus 2021 bis 2025 erhalten die Vereine rund 1,1 Milliarden Euro pro Saison – was bereits einem jährlichen Minus von 100 Millionen im Vergleich zum vorhergehenden Zyklus entspricht.

Mehr Sonntagsspiele geplant

Die Anstoßzeiten bleiben in beiden Ligen gleich. Allerdings wird es ab 2025 15 statt bislang zehn Bundesligaspiele an einem Sonntag um 19.30 Uhr geben. Diese werden entsprechend weniger an einem Samstag um 15.30 Uhr angepfiffen.

Die DFL begründet das in einer Mitteilung auch mit dem geänderten Modus im Europapokal.

Eintracht Frankfurt spielt in der Europa League, die Fans müsssen schon in dieser Saison schon häufig sonntags ins Stadion.

Ende des Alleinerwerbsverbots

Das Ende des Alleinerwerbsverbots, auch bekannt als No-Single-Buyer-Rule, ist eine wesentliche Änderung in der neuen Ausschreibung. Diese Regelung aus den bisher letzten Ausschreibungen besagte, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich “Sky” und “DAZN” diese Rechte. Bei der laufenden Auktion könnte ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben.

Mit dem freigegebenen Modell ist zudem der Wegfall der Bundesliga-Zusammenfassung im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der ARD-“Sportschau” angeboten wird. Bei dieser nun ausgeschriebenen Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst von 19.15 Uhr an zu sehen. Bei einer zweiten Variante bliebe es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr.

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