Der Ski-Weltverband darf die Medienrechte nicht in der jetzigen Form zentral vermarkten. Das hat das Landgericht München am Mittwoch entschieden und damit dem Antrag des Deutschen Skiverbands auf einstweilige Verfügung stattgegeben.
Der Deutsche Ski-Verband hat vor dem Landgericht München einen Teilerfolg gegen den Ski-Weltverband (FIS) erreicht. Das Gericht gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung des DSV statt. Der Weltverband um seinen Präsidenten Johan Eliasch wollte die Medienrechte der Ski-Weltcups künftig zentral vermarkten. Das ist in der angedachten Form nicht möglich.
Die FIS bezeichnete die Entscheidung in einer ersten scharfen Reaktion als “komplett falsch” und kündigte an, Berufung einzulegen. Der DSV habe diese “positive Nachricht” mit “einer gewissen Erleichterung” aufgenommen, gestand Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach im BR24Sport-Interview. Es sei “um die Existenzgrundlage des Deutschen Skiverbands gegangen”, so Schwarzbach weiter.
Landgericht München: FIS-Vorstoß kartellwidrig
Dabei argumentierten die Münchner Richterinnen und Richter, die von der FIS angedachte Zentralvermarktung der Medienrechte des Weltcups ab der Saison 2026/2027 stelle “in ihrer konkreten Form eine nach europäischem Kartellrecht unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar”. Zudem nutze der Weltverband seine “marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands” aus.
Die FIS hatte angeführt, dass das europäische Kartellrecht nicht anwendbar sei und es zudem keine marktbeherrschende Position innehabe.
Landgericht München sieht “bezweckte Wettbewerbsbeschränkung”
Das Landgericht München gab der FIS nicht Recht, urteilte stattdessen zugunsten des Deutschen Skiverbands. Es sah in der gegen den Willen der Nationalverbände angestrebten Zentralvermarktung der Medienrechte “eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung, die im konkreten Fall nicht gerechtfertigt sei”.
Sehr zur Freude von Stefan Schwarzbach und dem DSV: “Es ist so, dass das Gericht – insbesondere, wenn es um die originäre Rechteinhaberschaft geht – dem nationalen Verband, sprich dem Deutschen Skiverband – diese nochmal zugesteht.”
DSV-Vorstand: “Änderung der Rechteinhaberschaft unrechtmäßig”
Die FIS hatte im April dieses Jahres die Zentralvermarktung beschlossen und bereits mit dem Sportmarketing-Unternehmen Infront eine Übereinkunft über die Vermarktung getroffen. Infront soll im Zuge dessen sogar schon ein Handgeld an die FIS überwiesen haben. All dies geschah ohne Zustimmung der Nationalverbände, die die Medienrechte bisher vermarktet hatten. Die Kammer sah darin faktisch einen “Zwang zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit der FIS”.
Für Schwarzbach ist deshalb klar, “dass durch diese einstweilige Verfügung der Vertrag zwischen der FIS und der Rechteagentur Infront so nicht zur Umsetzung kommen kann, weil die Änderung der Rechteschaft nicht rechtmäßig war”.
Reaktion der FIS: Keine Änderung der Pläne zur Zentralvermarktung
Der Weltverband FIS verwies in einer ersten Stellungnahme darauf, dass die Entscheidung des Gerichts nur für den DSV gelte, nicht aber für andere Nationalverbände, da das Münchner Landgericht keine extraterritoriale Gerichtsbarkeit darstelle. Die Entscheidung der Münchner Richter habe daher “keine Auswirkung auf die zentrale Vermarktung der Medienrechte zwischen der FIS und anderen Nationalverbänden”. Man werde “diese Entscheidung anfechten, die komplett falsch ist”.
Klingt nicht nach einem Ende im Dauerstreit zwischen DSV und FIS.
Quelle: BR24Sport 09.10.2024 – 18:30 Uhr